Wie auch in anderen Bereichen gelten seit dem 2.9.2021 auch in der Bücherei die neuen Infektionsschutz-Regeln:
§ 3 Geimpft, genesen, getestet (3G)
Überschreitet im Gebietsbereich einer Kreisverwaltungsbehörde die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 35, so ist der Zugang zu Bibliotheken nur nach Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweise möglich. Die Pflicht zur Überprüfung eines Nachweises obliegt den Mitarbeiter*innen der Bücherei.
Als geimpft gilt man 14 Tage nach Erhalt der 2. Impfung (respektive der 1. bei Johnson & Johnson)
Als genesen gilt man min. 28 Tage nach einem positiven PCR-Test max. 6 Monate lang
Als Testnachweis ist ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu erbringen in Form
- eines PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
- eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
- eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
Von der 3G-Regel ausgenommen sind
- Kinder bis zum 6. Geburtstag
- noch nicht eingeschulte Kinder
- Schüler (die aufgrund der regelmäßigen Schultests als getestet gelten)