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Buchseiten bilden ein Herz

3-G-Regel für Besucher

Neue Infektionsschutz-Regeln in der Bücherei

Wie auch in anderen Bereichen gelten seit dem 2.9.2021 auch in der Bücherei die neuen Infektionsschutz-Regeln:

§ 3 Geimpft, genesen, getestet (3G)
Überschreitet im Gebietsbereich einer Kreisverwaltungsbehörde die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 35, so ist der Zugang zu Bibliotheken nur nach Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweise möglich. Die Pflicht zur Überprüfung eines Nachweises obliegt den Mitarbeiter*innen der Bücherei.

Als geimpft gilt man 14 Tage nach Erhalt der 2. Impfung (respektive der 1. bei Johnson & Johnson)
Als genesen gilt man min. 28 Tage nach einem positiven PCR-Test max. 6 Monate lang
Als Testnachweis ist ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu erbringen in Form

  • eines PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
  • eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  • eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,


Von der 3G-Regel ausgenommen sind

  • Kinder bis zum 6. Geburtstag
  • noch nicht eingeschulte Kinder
  • Schüler (die aufgrund der regelmäßigen Schultests als getestet gelten)